Sieben weitere Jahre Förderung durch EXIST-Gründerstipendium und -Forschungstransfer

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die beiden EXIST-Richtlinien um sieben Jahre verlängert – als erste Förderrichtlinien des BMWi überhaupt. Das EXIST-Gründerstipendium wird zudem um etwa 25 Prozent angehoben: Promovierte Gründerinnen und Gründer erhalten 3.000 Euro, Absolventen mit Hochschul-Abschluss 2.500 Euro und Studierende 1.000 Euro im Monat, um den persönlichen Lebensunterhalt vor und während der Gründung zu sichern. Pro Kind gibt es einen monatlichen Zuschlag von 100 Euro. Teamgründungen können für Sach- und Investitionsmittel einen fast doppelt so hohen Betrag beantragen wie bisher.

Die Investitionsmittel im EXIST-Forschungstransfer erhöhen sich für besonders forschungsintensive und risikoreiche Gründungsvorhaben im Hochtechnologiebereich um mehr als das Dreifache. In der Förderphase I stehen zukünftig bis zu 250.000 Euro an Sachmitteln für die Vorbereitung der Gründung zur Verfügung – in begründeten Einzelfällen auch mehr. In der Förderphase II gewährt das BMWi einen höheren Gründungszuschuss von bis zu 180.000 Euro. Für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitaufwändige Entwicklungsvorhaben kann ein Förderzeitraum von bis zu 36 Monaten eingeräumt werden. Die neuen Förderrichtlinien sind mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 9. Dezember 2014 in Kraft getreten. Die Änderungen drücken die Wertschätzung des BMWi gegenüber dem Thema Existenzgründungen aus der Wissenschaft aus.

Weitere Informationen über die neuen Konditionen und die neuen Antragsunterlagen gibt es hier:

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