Steuerliche Forschungsförderung: Infoveranstaltung für Startups
Zum 1. Januar 2020 ist in Deutschland das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz) in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Das Besondere dabei: Auch Unternehmen jenseits der Gewinnzone können die Zulage beanspruchen. Damit ist die Forschungszulage insbesondere für innovative Start-ups ein attraktives Instrument.
Das Verfahren zur Beantragung der Forschungszulage ist zweistufig aufgebaut: Zuerst beantragen die Unternehmen bei der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragten Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine Bescheinigung, dass es sich bei dem Vorhaben um ein begünstigtes Vorhaben im Sinne des Gesetzes handelt; die Antragstellung ist seit September 2020 möglich. Mit der Bescheinigung wird anschließend beim jeweils zuständigen Finanzamt der Antrag auf Forschungszulage gestellt.
Im Rahmen einer
virtuellen Roadshow richtet die BSFZ gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen am
24. März eine Sonderveranstaltung für Start-ups aus. Darin werden Informationen zu folgenden Themen vermittelt:
Einführung Steuerliche Forschungsförderung und Forschungszulagengesetz: Anspruchsberechtigung, begünstigungsfähige FuE-Vorhaben und das zweistufige Antragsverfahren
Das Antragsverfahren bei der BSFZ: Antragsformular, Prüfkriterien und Beispiele für FuE-Tätigkeiten
Der Antrag auf Forschungszulage: Förderfähige Aufwendungen, Bemessungsgrundlage, Fördersatz und das Verfahren beim Finanzamt
Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeiten
Allgemeine Infos finden Sie auf den
Webseiten der BSFZ und des
Bundesministeriums der Finanzen.
