Das Programm unterstützt Existenzgründerinnen und Existenzgründer aus den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Landes dabei, den Sprung in die Selbständigkeit zu wagen.
Ziel des Programms ist es, junge wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von staatlichen, staatlich anerkannten Hochschulen und universitären Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg, Absolventinnen und Absolventen der genannten Hochschulen sowie Personen mit Hochschulabschluss, die eine vorgelagerte Bundesförderung erhalten haben, bei dem Vorhaben zu unterstützen, sich in Baden-Württemberg selbstständig zu machen und so den Wissens- und Technologietransfer aus der Wissenschaft in die Wirtschaft zu fördern.
Gegenstand der Existenzgründung muss die Herstellung und/oder der Vertrieb eines innovativen Produkts oder Verfahrens sein. Der Gegenstand der Existenzgründung kann auch in der Erbringung einer innovativen Dienstleistung bestehen. Das Produkt, das Verfahren oder die Dienstleistung muss auf einer Erfindung der geförderten Existenzgründerin/des geförderten Existenzgründers, auf einer von ihr/ihm entwickelten Software oder auf ihrem/seinem technologischen Know-how beruhen oder darauf aufbauen.
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